Folgende Info erreichte uns von der NADA
Guten Tag,
die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat die Verbotsliste für das Jahr 2026 veröffentlicht, die wir Ihnen unter den aktuellen Nachrichten vorstellen. Außerdem finden Sie in diesem Newsletter unsere Einladung zum #NADAinformiert Web-Seminar, in dem wir Sie ebenfalls über Verbotsliste 2026 und ihre wichtigsten Änderungen informieren.
Von Sportlerinnen und Sportlern erhalten wir immer wieder Fragen zur Unbedenklichkeit von Kosmetika wie Make-up, Lippenstiften, Pflegecremes und -salben, Lotionen oder Zahnpasta. Diese Produkte enthalten eine große Anzahl unterschiedlicher Inhaltsstoffe, die häufig zu Verunsicherungen führen. Gleichzeitig kann die unbeabsichtigte Aufnahme verbotener Substanzen für Athletinnen und Athleten sportrechtliche Konsequenzen haben. Daher gibt es einige Dinge zu beachten, die wir Ihnen in unserem Newsletter erklären.
Viel Freude beim Lesen
Ihr NADA-Team
Können legal erhältliche Kosmetika verbotene Substanzen als deklarierte Inhaltsstoffe enthalten?
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein in Deutschland legal erhältliches Kosmetikum eine verbotene Substanz als deklarierten Inhaltsstoff enthält.
Die allermeisten auf dem Markt zugelassenen Substanzen der Verbotsliste dürfen in Deutschland nur als verschreibungspflichtige Arzneimittel verkauft werden. Die wenigen Substanzen, die zwar rezeptfrei erhältlich, im Sport jedoch verboten sind, werden entweder in Kosmetika nicht verwendet oder sind sogar ausdrücklich für die Verarbeitung in Kosmetika verboten.
Da im Ausland andere gesetzliche Bestimmungen gelten können, sollten Athletinnen und Athleten beim Kauf von Kosmetika auf Reisen besonders vorsichtig sein und die Inhaltsstoffe sehr genau überprüfen.
Können Kosmetika kontaminiert sein?
Angesichts der vielen verschiedenen in Deutschland erhältlichen Kosmetika kann eine Kontamination einzelner Produkte mit verbotenen Substanzen nie völlig ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich vorsichtig sollten Athletinnen und Athleten bei Kosmetika und anderen Produkten sein, die außerhalb der EU produziert werden, über zweifelhafte Wege vertrieben werden, offensichtliche Qualitätsmängel aufweisen oder übertriebene Wirkungen versprechen – insbesondere, wenn dabei leistungssteigernde Effekte in Aussicht gestellt werden.
Risiko durch Hanfprodukte
Hervorzuheben sind Cremes und Gele mit dem Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD). CBD ist zwar grundsätzlich erlaubt ist, allerdings können solche Cremes Rückstände des im Wettkampf verbotenen Cannabinoids Tetrahydrocannabinol (THC) sowie weiterer im Wettkampf verbotener Cannabinoide enthalten. Dies kann zu einer positiven Dopingprobe führen.
Ebenso ist bei anderen Hanfprodukten wie Ölen oder Tropfen Vorsicht geboten, da auch sie im Wettkampf verbotene Cannabinoide enthalten können.
#NADAinformiert Web-Seminar:
Verbotsliste 2026
Am 29. Oktober 2025, 11 Uhr, findet das #NADAinformiert Web-Seminar zur Verbotsliste 2026 statt. Erfahren Sie in unserem Web-Seminar unter anderem, welche wichtigen Änderungen es gibt und stellen Sie Ihre Fragen.
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