Regelmäßiges Treffen des Ehrenrates
   
Veranstalter :   

Hessischer Judo-Verband e.V. - Ehrenrat

Anlass

Bearbeitung der Anträge auf Ehrungen

Hinweise

 

Aus gegebenen Anlass weist der Ehrenrat darauf hin, dass er nach den Regelungen der Ehrenordnung nur einmal im Halbjahr zusammen kommt. Deshalb bittet der Ehrenrat alle Vereine, welche Mitglieder durch eine Ehrung des HJV auszeichnen lassen wollen, die entsprechenden Anträge schriftlich und begründet zum jeweiligen Stichtag einzureichen.

 

Für die Sitzung im 1. Halbjahr müssen die Anträge bis spätestens 20.Februar und für das 2. Halbjahr bis spätestens 20. September bei der Geschäftsstelle des HJV vorliegen.

 

Nach diesen Terminen eingehende Ehrungsvorschläge können erst bei der jeweils folgenden Halbjahressitzung des Ehrenrates geprüft werden. 

 

   
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